Verpflichtende Elternberatung

Seit 1.2.2013 sind Eltern minderjähriger Kinder, vor einer einvernehmlichen Scheidung lt. §95 Abs. 1a – Außerstreitgesetz verpflichtet den Nachweis zu erbringen, eine gerichtlich anerkannte Elternberatung in Anspruch genommen zu haben.

In dieser Beratung werden die Eltern auf mögliche, aus einer Scheidung resultierende Probleme und Themen der Kinder aufmerksam gemacht. Empfehlungen für Gesprächsführung und Verhaltensweisen werden mitgegeben. Die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen stehen dabei im Mittelpunkt. Dieses Beratungsgespräch kann als Gruppen-, Paar- oder Einzelberatung abgehalten werden.

Seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend bin ich befugt, diese Beratung durchzuführen. Die Kosten betragen 35€ pro Person als Paar, bzw. 60€ als Einzelberatung. Folgende Themen werden unter anderem besprochen:

  • wie Kinder in bestimmten Lebens- und Entwicklungsabschnitten die Trennung ihrer Eltern erleben
  • wie es zur Entwicklung von Ängsten, Schuldgefühlen oder anderen möglichen Reaktionen Ihrer Kinder kommen kann und wie Eltern damit bestmöglich umgehen können
  • welche Bedeutung beide Elternteile für die gesunde Entwicklung eines Kindes haben und wie sie die Kontakte zu Ihren Kindern optimal gestalten können

Elternberatung


Ich biete Unterstützung im Umgang mit schwierigen Entwicklungsphasen Ihrer Kinder. Meine Arbeit umfasst die Begleitung von Eltern in herausfordernden Situationen, wie:

  • Trennung bzw. Scheidung
  • Verlust eines wichtigen Menschen
  • Essstörungen
  • Psychosomatische Beschwerden
  • Schul- und Leistungsschwierigkeiten
  • Schlafstörungen
  • Schreibabys
  • Störungen im Sozialverhalten
  • Entwicklungskrisen